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Praxis
Während die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag
bearbeitet – das kann bis maximal sechs Wochen dauern – kann
bereits mit der theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen werden.
Unser Angebot umfasst:
- die Ausbildung
auf den Klassen A, B & BE
- Ferienkurse
- Auffrischungslehrgänge
- Fahrstunden für
ältere Kraftfahrer & Wenigfahrer
Die praktische Ausbildung
besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten
(Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Nachtfahrten), deren Anzahl je
nach Klasse und Vorbesitz einer Klasse unterschiedlich sein kann.
Fahrzeugklassen:
| Klasse A |
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Krafträder
mit oder ohne Beiwagen |
| Klasse A1 |
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Krafträder
mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Für 16- und
17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. |
| Klasse B |
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Kraftfahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe
der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse
der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg) |
| Klasse BE |
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Kombinationen
aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht
in die Klasse B fällt. |
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