Praxis


Während die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag bearbeitet – das kann bis maximal sechs Wochen dauern – kann bereits mit der theoretischen und praktischen Ausbildung begonnen werden.


Unser Angebot umfasst:

  • die Ausbildung auf den Klassen A, B & BE
  • Ferienkurse
  • Auffrischungslehrgänge
  • Fahrstunden für ältere Kraftfahrer & Wenigfahrer

Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Nachtfahrten), deren Anzahl je nach Klasse und Vorbesitz einer Klasse unterschiedlich sein kann.


Fahrzeugklassen:

Klasse A Krafträder mit oder ohne Beiwagen
Klasse A1   Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
Klasse B   Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)
Klasse BE   Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt.